Quelle und weitere Informationen:
CoronaRegioVO Vom 23. Juni 2020
Landesregierung aktiviert zweite Stufe des Lockdowns im Kreis Gütersloh und Kreis Warendorf
In Folge des Corona-Ausbruchs in einem Schlachtbetrieb in Rheda-Wiedenbrück aktiviert die Landesregierung die zweite Stufe des Lockdowns. Damit gelten im Kreis Gütersloh und im Kreis Warendorf wieder bestimmte Einschränkungen im öffentlichen Leben. Demnach dürfen im öffentlichen Raum nur zwei Menschen oder Menschen aus einem Familien- oder Haushaltsverbund zusammentreffen. Zudem muss – über die landesweit gültigen Regelungen der Coronaschutzverordnung hinaus – eine Reihe von Freizeitaktivitäten unterbleiben. So müssen zum Beispiel Museen, Kinos, Fitnessstudios, Hallenschwimmbäder und Bars geschlossen werden. Die entsprechenden Vorschriften finden sich in der neuen Coronaregionalverordnung, die um Mitternacht (Mittwoch, 24. Juni 2020) zunächst für eine Woche (bis zum 30. Juni 2020) in Kraft tritt.